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Wirtschaft und Menschen­rechte

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Die Achtung und der Respekt von Menschenrechten stehen im Volkswagen Konzern an oberster Stelle. Wir sind der Überzeugung, dass nachhaltiges Wirtschaften nur durch ethisches und integres Handeln möglich ist. Im Rahmen unserer unternehmerischen Tätigkeit bekennen wir uns umfassend zu unserer Menschenrechtsverantwortung.

Wir bekräftigen unser Bekenntnis zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen und Erklärungen, insbesondere der Internationalen Menschenrechtscharta sowie der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). * Die Ausgestaltung unserer unternehmerischen Tätigkeit richten wir an den UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“ (UNGP) aus. Die zehn Prinzipien des UN Global Compact bilden entscheidende Pfeiler für das Handeln in unserem Konzern.

Gemäß den UNGP respektieren wir die allgemeingültigen Menschenrechte auch in Staaten, in denen nationale Gesetzgebungen hinter dem Schutzniveau der internationalen Standards zurückbleiben und treten für ihre Förderung ein. Durch kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Prozesse, Systeme und durch vorausschauendes Handeln, streben wir danach, bei dem Schutz von Menschenrechten eine führende Rolle in der Automobilindustrie zu übernehmen.

Soziale Nachhaltigkeit baut im Volkswagen Konzern auf einer langen Tradition auf – stets im Dialog mit der Belegschaft und den Sozialpartnern.
Daraus ergeben sich für uns die folgenden Arbeitsschwerpunkte, die „salient business & human rights issues“:

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Volkswagen Arbeitsschwerpunkte “Wirtschaft & Menschenrechte”

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Arbeitsrechte

Wir setzen uns dafür ein, dass gute Arbeitsbedingungen sowie die Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Volkswagen Konzern und konzernverbundenen Unternehmen geachtet werden. Schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit sind für uns tabu. Zum Thema Arbeitsbedingungen verweisen wir auf unser aktuelles Statement zum britischen „Modern Slavery Act“, sowie den Code of Conduct und den Code of Conduct für Business Partner.

Toleranz

Ein tolerantes und diskriminierungsfreies Miteinander ist uns wichtig. Wir fördern die Chancengleichheit aller Beschäftigten und schätzen kulturelle Vielfalt, wertschätzenden Umgang miteinander und den gegenseitigen Respekt.

Sicherheit

Auf Gefährdungen der Sicherheit von Personen reagieren wir umgehend, angemessen und verhältnismäßig.

Volkswagen Dokumente

Der Volkswagen Konzern hat sein Verständnis zu grundlegenden und ausgewählten Aspekten zu „Wirtschaft und Menschenrechten“ in mehreren Dokumenten festgehalten. Diese wurden durch den Konzernvorstand verabschiedet. Zu nennen sind insbesondere:

Erklärung des Volkswagen Konzerns zu sozialen Rechten, industriellen Beziehungen und zu „Wirtschaft & Menschenrechten“ (Sozialcharta): In der mit den Sozialpartnern geschlossenen Sozialcharta sind die verbindlichen Grundlagen für die sozialen und industriellen Beziehungen des Volkswagen Konzerns an sich und seine Geschäftspartner festgehalten. Darüber hinaus bestimmt der Volkswagen Konzern Grundsätze und Ziele als Bestandteil seiner Unternehmensverantwortung, insbesondere die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht. Die Sozialcharta gilt zugleich als Grundsatzerklärung zu Wirtschaft und Menschenrechten.
Zur Sozialcharta

Code of Conduct (CoC): Diese Verhaltensgrundsätze sind die verbindlichen Handlungsleitlinien für alle Beschäftigten des Volkswagen Konzerns und die Basis des Compliance Management Systems (CMS). Sie bieten praktische Hilfestellung und Orientierung im Arbeitsalltag. Im Kapitel „Unsere Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft“ sind dem Thema „Menschenrechte“ und dem Thema „Chancengleichheit und Gleichbehandlung“ eigene Kapitel gewidmet. Konzernweit werden alle Beschäftigten regelmäßig zum Code of Conduct geschult.
Zum Code of Conduct

Code of Conduct (CoC) für Geschäftspartner: Hier formuliert der Volkswagen Konzern seine Erwartungen an die Einstellung und das Verhalten seiner Geschäftspartner in ihrer Unternehmertätigkeit. Menschen- und Arbeitsrechte sind dabei zentrale Anforderungen. Geschäftspartner müssen den CoC GP vor Beginn der Geschäftsbeziehungen vollumfänglich akzeptieren.
 Code of Conduct (CoC) für Geschäftspartner

 

Weiterführende Informationen
 

 


* Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kodifiziert im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Die UN Leitprinzipien für „Wirtschaft und Menschenrechte“ stehen im Zusammenhang mit den einschlägigen OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Relevant sind speziell auch die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Mehr Informationen zu Policies finden sich hier.