Teilnahmebedingungen

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Anmeldung Informationstag für Touristiker

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Der Anmeldewunsch zu Veranstaltungen ist in jedem Fall per online Rückmeldeformular vorzunehmen. Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Eingang und Verfügbarkeit. Nach Anmeldeschluss gibt die Autostadt GmbH eine finale Rückmeldung. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Autostadt GmbH dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Autostadt GmbH dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

2. Inhalte der Veranstaltung

Die Inhalte der Veranstaltung ergeben sich aus dem Einladungsschreiben. Abweichungen vom Programm, die den wesentlichen Inhalt der Veranstaltung nicht ändern, bleiben vorbehalten. Insbesondere die Durchführung der WerkTour kann nicht garantiert werden, da die Autostadt GmbH insoweit von der Drittanbieterin Volkswagen AG abhängig ist, die nach eigenem Ermessen über die die Durchführung der WerkTour entscheidet (insbesondere, wenn betriebliche Gründe aus der laufenden Produktion entgegenstehen).

3. Absage von Veranstaltungen

Die Autostadt GmbH hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer*innen nicht mehr möglich sein sollte.

4. Ausschluss von der Teilnahme

Die Autostadt GmbH ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

5. Haftung

Die Autostadt GmbH schließt jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht; dies gilt nicht für die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Autostadt GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

6. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

7. Höhere Gewalt

Die Parteien sind sich bewusst, dass Veranstaltungen oder Vertragsleistungen aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare Ereignisse, abgesagt bzw. nicht erbracht werden können. Die Parteien sind für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Parteien in Verzug befindet. Die Parteien sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Die jeweilige Partei ist bestrebt, die ausgefallene Leistung in Form einer ihr möglich und nach Art und Umfang gleichwertigen Leistung zu erbringen. Sollte dies nicht möglich sein, behalten sich die Parteien vor, den Wert der Leistung anzupassen bzw. zurückzufordern. Die Parteien stimmen überein, dass jede Auswirkung auf die Erbringung von Leistungen oder auf andere Verpflichtungen im Rahmen des Vertrages, die direkt oder indirekt eine Folge der aktuellen Corona-Pandemie oder des Ukraine-Krieges ist oder damit im Zusammenhang steht, als ein Ereignis Höherer Gewalt im Sinne dieses Vertrages gilt. Dies gilt im Hinblick auf den Ukraine Krieg insbesondere auch für Einschränkungen oder Ausfall der Gasbelieferung.

8. Gerichtsstand, Sonstiges

Sofern beide Parteien Kaufleute sind oder die in Anspruch zu nehmende Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Wolfsburg.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.