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Stand: 02.02.2023
Corona Regelungen
Bei begleiteten Fahrerlebnissen, wie zum Beispiel Fahrten auf dem GeländeParcours, der Turmfahrt und der Fahrzeugübergabe ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
In allen weiteren Innen- und Außenbereichen der Autostadt besteht zurzeit keine Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz.
Wir empfehlen das Tragen einer medizinischen Maske bei starken Besucherströmen und bei Schlangenbildung.
Für einen Besuch der Autostadt beachten Sie bitte die geltenden Öffnungszeiten und informieren Sie sich gern hier, ob der Zugang zur Autostadt derzeit ohne Wartezeit möglich ist.